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(UMSATZSTEUERBEFREIT)
berechnungsbeispiele
1. sekretärinnen umgehen
2. leerläufe vermeiden
Praxisbeispiel 1:
sekretärinnen umgehen
In dieser Disziplin scheitern sehr viele Verkäufer bereits an der Herausforderung, erfolgreich an der Sekretärin vorbei zum Entscheider zu gelangen. So laufen bereits in dieser frühen Phase viele Gespräche ins Leere. Mit den kybernetischen Sekretärinnen-Umgehungstechniken nach Carsten Beyreuther vervielfacht sich die Anzahl der Gespräche mit Entscheidungsträgern, um an die begehrten Termine zur Gewinnung neuer, potenzieller Kunden zu gelangen, drastisch.
Verdoppelt sich nun wie oben angenommen die Quote der Gespräche, in denen der Verkäufer erfolgreich zum Entscheider vordringt, verdoppelt sich selbst bei gleichbleibender Art und Weise der anschließenden Gesprächsführung automatisch auch die Anzahl der herausgearbeiteten Neukundentermine, Verkaufsgespräche und Verkaufsabschlüsse.
Erfahrungsgemäß steigt jedoch unter Zuhilfenahme unserer Sekretärinnen-Umgehungstechniken die Anzahl der zusätzlich herausgearbeiteten Verkaufsgespräche und Verkaufsabschlüsse um durchschnittlich mindestens 20 – 200 %.
Quote aktuell: In 2 von 10 Fällen gelangt der Anrufer zum Entscheider.
Quote künftig: In 4 von 10 Fällen gelangt der Anrufer zum Entscheider.
Steigerung Entscheiderquote: 100 %
Steigerung Terminquote: 100 %
Steigerung Pitchquote: 100 %
Steigerung Abschlussquote: 100 %
Steigerung Dealvolumen/Profit: 100 % (indiv. Erlösschmälerungen unberücksichtigt)
Praxisbeispiel 2: leerläufe vermeiden
Viel zu viele Verkaufsgespräche verlaufen im Sand und verschlingen immense Vertriebskosten. Eine signifikante Reduzierung der Anzahl dieser unerwünschten Leerläufe senkt unmittelbar die direkten Vertriebskosten und erhöht zugleich die zur Verfügung stehende Netto-Verkaufsarbeitszeit.
Beherrschen Verkäufer die kybernetischen Methoden der frühzeitigen und zuverlässigen Qualifizierung und Disqualifizierung bestehender Kundenkontakte, können diese a) die so eingesparte Zeit zur Herausarbeitung zusätzlicher, werthaltiger Verkaufschancen und b) ihre zur Verfügung stehende Tages-Netto-Verkaufsarbeitszeit effizienter einsetzen.
Allein eine Absenkung der Leerlaufquote von 25 %, vielfach sind jedoch mindestens 60 – 80 % möglich, steigert die vertriebliche Rentabilität eines Unternehmens, bei einer durchschnittlich unterstellten Verkaufsabschlussquote von 25 %, um mindestens 6,25 %.
Quote aktuell: In 2 von 10 Fällen (Kontakt nicht vorqualifiziert) gelangt der Verkäufer zum Verkaufsabschluss.
Quote künftig: In 4 von 10 Fällen (Kontakt vorqualifiziert) gelangt der Verkäufer zum Verkaufsabschluss.
Steigerung Abschlussquote: 100 %
Steigerung Dealvolumen/Profit: 100 % (indiv. Erlösschmälerungen unberücksichtigt)
Diese Beispiele beschreiben lediglich 2 von mehr als 150 möglichen Erfolgshebeln!
berechnungsbeispiele
Gesetzliche hinweise zu geschäften mit teilzahlung
Gesetzliche Hinweise Deutschland:
*Nettodarlehensbetrag von €400,- bis €30.000,-; effektiver Jahreszins 11,99 %; fester Sollzinssatz 11,38 % p.a. für alle Laufzeiten; Laufzeit von 12 bis 72 Monaten; Bonität vorausgesetzt; Vertragspartner: Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank eG, Darmstädter Straße 62, 64354 Reinheim; Servicepartner: dfp Service GmbH, Robert-Bosch-Straße32, 63303 Dreieich.
Repräsentatives Berechnungsbeispiel Deutschland:
*Nettodarlehensbetrag €1.000,-; effektiver Jahreszins 11,99 %; fester Sollzins 11,38 % p.a.; Laufzeit 24 Monate; 23 mtl. Raten á €46,78 €; Schlussrate á €46,86; Gesamtkreditbetrag: €1.122,80.
Gesetzliche Hinweise Österreich:
*Nettodarlehensbetrag von €400,- bis €30.000,-; effektiver Jahreszins 13,99 %; fester Sollzinssatz 13,17 % p.a. für alle Laufzeiten; Laufzeit von 12 bis 72 Monaten; Bonität vorausgesetzt; Vertragspartner: Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank eG, Darmstädter Straße 62, 64354 Reinheim; Servicepartner: dfp Service GmbH, Robert-Bosch-Straße32, 63303 Dreieich.
Repräsentatives Berechnungsbeispiel Österreich:
*Nettodarlehensbetrag €1.000,-; effektiver Jahreszins 13,99 %; fester Sollzins 13,17 % p.a.; Laufzeit 24 Monate; 23 mtl. Raten á €47,62; Schlussrate á €47,61; Gesamtkreditbetrag: €1.142,87.
Gesetzliche hinweise zu geschäften mit teilzahlung
Gesetzliche Hinweise Deutschland:
*Nettodarlehensbetrag von €400,- bis €30.000,-; effektiver Jahreszins 11,99 %; fester Sollzinssatz 11,38 % p.a. für alle Laufzeiten; Laufzeit von 12 bis 72 Monaten; Bonität vorausgesetzt; Vertragspartner: Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank eG, Darmstädter Straße 62, 64354 Reinheim; Servicepartner: dfp Service GmbH, Robert-Bosch-Straße32, 63303 Dreieich.
Repräsentatives Berechnungsbeispiel Deutschland:
*Nettodarlehensbetrag €1.000,-; effektiver Jahreszins 11,99 %; fester Sollzins 11,38 % p.a.; Laufzeit 24 Monate; 23 mtl. Raten á €46,78 €; Schlussrate á €46,86; Gesamtkreditbetrag: €1.122,80.
Gesetzliche Hinweise Österreich:
*Nettodarlehensbetrag von €400,- bis €30.000,-; effektiver Jahreszins 13,99 %; fester Sollzinssatz 13,17 % p.a. für alle Laufzeiten; Laufzeit von 12 bis 72 Monaten; Bonität vorausgesetzt; Vertragspartner: Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank eG, Darmstädter Straße 62, 64354 Reinheim; Servicepartner: dfp Service GmbH, Robert-Bosch-Straße32, 63303 Dreieich.
Repräsentatives Berechnungsbeispiel Österreich:
*Nettodarlehensbetrag €1.000,-; effektiver Jahreszins 13,99 %; fester Sollzins 13,17 % p.a.; Laufzeit 24 Monate; 23 mtl. Raten á €47,62; Schlussrate á €47,61; Gesamtkreditbetrag: €1.142,87.
allgemeine Gesetzliche Hinweise
*Die auf dieser Seite abgebildeten Preise bzw. Ausbildungsgebühren und Finanzierungskonditionen verstehen sich pro Person und unterliegen den unten aufgeführten Bestimmungen zur gesetzlichen Umsatzsteuer sowie den Bestimmungen aus dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) für Kunden aus Deutschland und Österreich.
**Die telefonische Bearbeitung eingehender Finanzierungsanfragen erfolgt ausschließlich während unserer regulären Geschäftszeiten jeweils Montag bis Freitag von 09:00 – 17:00 Uhr.
Gesetzliche Hinweise zur Umsatzsteuer
Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 21 Buchstabe a) sowie Doppelbuchstabe bb):
Sämtliche Weiterbildungsprodukte der Anbieterin, die in Form von Fernunterricht mit der Möglichkeit der Abschlussprüfung und institutsinternen Zertifizierung zum/zur MASTER-Gesprächskybernetiker/-in® auf dieser Internetseite angeboten und an Dritte abgegeben werden, sind von der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht in Köln (www.zfu.de) qualitätsgeprüft und infolge dessen als Bildungsmaßnahme zugelassen und werden dort unter der Zulassungsnummer 7299916 geführt.
Diese Zulassung bescheinigt der Anbieterin, dass deren Weiterbildungsprodukte einer Didaktik zugrunde liegen, die auf wissenschaftlichen Methoden fußt und Dank derer mehr als 93% aller Absolventen ihre garantierten Lernziele sicher erreichen. Im Rahmen der vorgenannten, staatlichen Zulassung sind sämtliche Weiterbildungsprodukte der Anbieterin, die in Form von Fernunterricht mit der Möglichkeit der Abschlussprüfung und institutsinternen Zertifizierung zum/zur MASTER-Gesprächskybernetiker/-in® auf dieser Internetseite angeboten bzw. an Dritte abgegeben werden, einschließlich aller unterrichtsnahen Nebenleistungen gemäß § 4 Nr. 21 Buchstabe a) sowie Doppelbuchstabe bb) nach deutscher Umsatzsteuer-Gesetzgebung von der Umsatzsteuer befreit. Insofern verstehen sich sämtliche, auf dieser Internetseite genannten, Preise bzw. Ausbildungsgebühren grundsätzlich*** als reine Endpreise.
***Sofern die auf dieser Internetseite oder auf den Internetseiten etwaiger Drittanbieter angebotenen Weiterbildungsprodukte der Anbieterin ganz oder teilweise im Namen bzw. im Auftrag der Anbieterin durch einen solchen Drittanbieter (bspw. digistore24.de), die nach deutscher Umsatzsteuer-Gesetzgebung im Sinne des § 4 Nr. 21 Buchstabe a) sowie Doppelbuchstabe bb) nicht von der Umsatzsteuer befreit sind, Endabnehmern angeboten bzw. an diese abgegeben werden, verstehen sich diese zzgl. der für das Staatsgebiet, in dem der jeweilige Endabnehmer seinen Wohn- bzw. Geschäftssitz hat, jeweils geltenden Umsatzsteuer in der jeweils dort gesetzlich festgelegten Höhe.
Die in jedem dieser Fälle durch den betreffenden Drittanbieter dem jeweiligen Endabnehmer gegenüber zu erhebende Umsatzsteuer wird dem betreffenden Endabnehmer gegenüber durch den anbietenden bzw. abgebenden Drittanbieter direkt geltend gemacht und auf Grundlage des international geltenden MOSS-Verfahrens an die jeweils hoheitlich zuständige Finanzbehörde abgeführt.
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