AGB
Allgemeine Geschäfts-, Lizenz- und Ausbildungsbedingungen (AGLAB)
Stand: 01. August 2025
Anbieterin: beyreutherTRAINING Deutschland Vertriebs- und Service GmbH
Bessemerstraße 51, 1. OG, D-12103 Berlin, GERMANY (nachfolgend „Anbieter")
Handelsregister: HRB 275748 B (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg) USt-ID:
DE249822256
Kontakt: Telefon: +49.30.2089.8320.0 | Telefax: +49.30.2089.8320.9 E-Mail:
support@teambeyreuther.com | Web: https://beyreuther.com
(1) Diese Allgemeinen Geschäfts-, Lizenz- und Ausbildungsbedingungen (nachfolgend „AGLAB") regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und seinen Vertragspartnern für die Teilnahme an der umfassenden, staatlich zugelassenen Verkaufsausbildung mit institutsinternem Abschluss zum/zur MASTER-Gesprächskybernetiker/-in®. Der Fernlehrgang ist von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) unter der Zulassungsnummer 7299916 zugelassen.
(2) Den nachstehend aufgeführten Bestimmungen unterliegen Vertragspartner, die im Sinne des Gesetzgebers Unternehmer (§ 14 BGB), Verbraucher (§ 13 BGB) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind. Sofern der Vertragspartner Verbraucher ist, finden in den jeweiligen Abschnitten hiervon abweichend ergänzende Bestimmungen, insbesondere die des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG), Anwendung.
(3) Durch die Nutzung der kostenfreien Kennenlern-Angebote des Anbieters kommt kein rechtsverbindlicher Ausbildungs-, Kauf- oder Nutzungsvertrag zwischen dem Anbieter und dem Vertragspartner zustande. Ein solcher Vertrag kommt grundsätzlich erst dann zustande, wenn der Vertragspartner dem Anbieter gegenüber eine ausdrückliche, rechtsverbindliche Willenserklärung zum Abschluss eines Vertrages abgegeben hat.
(1) Diese AGLAB bilden die ausschliessliche Grundlage für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Vertragspartner. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Vertragspartners die Leistung vorbehaltlos ausführt.
(2) Der Anbieter ist Anbieter der Verkaufsausbildung mit Abschlussprüfung und institutsinterner Zertifizierung zum/zur MASTER-Gesprächskybernetiker/-in®, bei der die Vorteile von Präsenzunterricht und E-Learning kombiniert und durch regelmässige Telefon- oder Video-Coachings sowie haptische Lernspiele mittels Trainingskoffer ergänzt werden. Die Inhalte der Online-Akademie werden dem Vertragspartner über die Internetadresse https://beyreuther-sales academy.learningsuite.io/ zugänglich gemacht.
(3) Fernunterrichtsvertrag - Schriftform: Gemäß § 3 Abs. 1 FernUSG bedarf die auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung des Teilnehmers der Textform. Ein rechtsverbindlicher Fernunterrichtsvertrag kommt zustande, wenn der Vertragspartner dem Anbieter gegenüber eine ausdrückliche, rechtsverbindliche Willenserklärung in Textform zum Abschluss eines Vertrages abgibt und der Anbieter diese annimmt oder schriftlich bestätigt.
(4) Verschiedene Vertragstypen: Je nach Status des Vertragspartners und Art der Finanzierung kommen unterschiedliche Teilnehmerverträge zur Anwendung: a) Verbraucher (Selbstzahler): Erhalten einen separaten Verbraucher-Teilnehmervertrag nach den Bestimmungen der ZFU und des FernUSG b) Unternehmer (Selbstzahler): Erhalten einen eigenen Unternehmer Teilnehmervertrag mit entsprechenden gewerblichen Bestimmungen c) AZAV Geförderte Teilnehmer: Sozialversicherungspflichtige, weisungsgebundene Mitarbeiter, die über die AZAV-Fördermaßnahme die Ausbildung buchen und absolvieren, erhalten einen separaten AZAV-Teilnehmervertrag
(5) Das gesetzliche Widerrufsrecht findet Anwendung bei Fernabsatzverträgen. Die Regelungen des Widerrufsrechts werden auf der Buchungsbestätigung an den Vertragspartner übersandt. Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zwischen dem Anbieter und dem Verbraucher unter ausschliesslicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln.
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Teilnahme an der umfassenden Verkaufsausbildung zum/zur MASTER-Gesprächskybernetiker/-in®. Die Ausbildung besteht aus mehreren Modulen und Leistungsbausteinen, die in derjeweils gültigen Leistungsbeschreibung detailliert aufgeführt sind. Die aktuelleund verbindliche Leistungsbeschreibung ist jederzeit online einsehbar unter: https://eform.pandadoc.com/?eform=8ce42a04-fe31-4931-a8b1-c76c9f363078 und wird demVertragspartner vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.
(2) Als vertraglich zugesicherte Kerneigenschaft und Hauptleistungspflicht desAnbieters gilt ausschliesslich die Bereitstellung des Zugangs zu den digitalenLerninhalten der gebuchten Ausbildungsblöcke innerhalb der Online-Akademiedes Anbieters unter der Domain https://beyreuther-sales-academy.learningsuite.io/.
(3) Ausbildungsstruktur: Die Verkaufsausbildung gliedert sich in folgendeBlöcke:
GRUNDAUSBILDUNG (Blöcke 1-4) - Schlüsselqualifikationen:
- Block 1: "BEI GESPRÄCH ABSCHLUSS!" - Verkaufsgesprächsführung undVerkaufsabschluss (720 UE Selbststudium)
- Block 2: "NIE WIEDER SPRACHLOS!" (1) - Einwandbehandlung für Einsteiger(720 UE Selbststudium)
- Block 3: "NIE WIEDER SPRACHLOS!" (2) - Einwandbehandlung undPreisverhandlung für Fortgeschrittene (720 UE Selbststudium)
- Block 4: "BEI GESPRÄCH TERMIN!" - Neukundengewinnung undEmpfehlungsmarketing (720 UE Selbststudium)MASTER-CLASS (Blöcke 5-6) - Kostenpflichtige Zusatzmodule
- Block 5: MASTER-CLASS (1) - Verkaufstechniken für Fortgeschrittene (720 UESelbststudium)
- Block 6: MASTER-CLASS (2) - Verkaufstechniken für Fortgeschrittene mitAbschlussprüfung zum/zur MASTER-Gesprächskybernetiker/-in® (720 UESelbststudium)
(4) Transfersicherung: Zur Sicherung des Lerntransfers werden folgendeMaßnahmen angeboten:
- MONTAGS-IMPULSE: Wöchentliche Live-Sessions via Zoom
- MASTER-WORKSHOPS: Wöchentliche Vertiefung & Profitraining via Zoom
- TRAINER-KOFFER: 7 Lernspiele zur praktischen Anwendung
- PRAXIS-TRANSFER: Praktische Umsetzung am Arbeitsplatz mit Tutoren-Feedback
(5) Zusatzleistungen: Alle weiteren in der Leistungsbeschreibung oder inMarketingmaterialien genannten Dienstleistungsbausteine, ausgenommen derin Ziffer (2) genannten, , insbesondere, aber nicht abschliessend: a) derphysische Trainingskoffer mit Lernspielen, b) die Live-Webinare (MONTAGSImpulse, MASTER-Workshops), c) der KYBERNIKUS® KI-Avatar, d) der Zugangzur Telegram-Gruppe, e) die Bearbeitung und das Feedback zu individuellenEinsendeaufgaben, f) die Teilnahme an wie auch immer geartetenPräsenzveranstaltungen, gelten als freiwillige, sofern nichts anderes vereinbart,unentgeltliche Zusatzleistungen des Anbieters. Sie sind nicht Teil dervertraglich geschuldeten Hauptleistung.
(6) Aus dem Ausfall, der Einstellung, der Stornierung oder derNichtverfügbarkeit dieser unter Absatz 5 genannten Zusatzleistungen kann derVertragspartner keinerlei Rechte, insbesondere kein Recht zum Rücktritt vomVertrag, zur Minderung der Vergütung oder auf Schadensersatz, herleiten.
(7) Die Ausbildungsinhalte werden, sofern erforderlich, den technischen,didaktischen und organisatorischen Gegebenheiten entsprechend fortlaufendaktualisiert. Der Anbieter ist zur Wahrung des Qualitätsstandards berechtigt,die Lerninhalte, Datenbanken und seine Plattformen inhaltlich jederzeitauszuweiten, einzuschränken und zu verändern. Wesentliche Einschränkungender unter § 2 (2) definierten Kerneigenschaft sind hiervon ausgeschlossen.
(1) Die Verkaufsausbildung beginnt unabhängig von der Stellung des Vertragspartners spätestens mit dem Tag, an dem: a) Vertragspartner und Anbieter eine nach aussen manifestierte Einigung über einen Vertragsschluss erzielt haben oder b) dem Vertragspartner mittels elektronischer (E-Mail) Zustellung die Zugangsdaten zur Online-Akademie des Anbieters zugegangen sind und diesem damit zugleich der vollständige Zugriff auf sämtliche Lern- und Lehrmaterialien des Anbieters eingeräumt wurde oder c) der Vertragspartner vom Anbieter eine schriftliche Bestätigung über die von ihm gebuchte Verkaufsausbildung per E-Mail erhalten hat.
(2) Für etwaige nachträgliche Vertragsänderungen ist der Tag, an dem der Vertragspartner seine Zugangsdaten zur Online-Akademie des Anbieters und/oder eine schriftliche Buchungsbestätigung vom Anbieter per E-Mail erhalten hat, entscheidend.
(1) Mit elektronischer (E-Mail) Zustellung der Zugangsdaten zur OnlineAkademie des Anbieters erhält der Vertragspartner gleichzeitig uneingeschränkten Zugriff auf sämtliche digitalen Lehr- und Lernmaterialien zu den von ihm gebuchten Ausbildungsblöcken, die für das erfolgreiche Absolvieren seiner Verkaufsausbildung von Bedeutung sind. Die Bereitstellung sämtlicher Lern- und Lehrmaterialien erfolgt hierbei über das BereitstellungsCenter innerhalb der Online-Akademie des Anbieters. Die Freischaltung der in der Online-Akademie des Anbieters bereitgestellten Videokapitel erfolgt indessen sequenziell und in Abhängigkeit seines jeweiligen Lernfortschritts.
(2) Lehr- und Lernmaterialien werden dem Vertragspartner darüber hinaus auch in seinem persönlichen Bereitstellungscenter innerhalb der Online-Akademie des Anbieters zum Herunterladen, Ausdrucken oder Abspeichern auf dessen eigenen Medien zur Verfügung gestellt. Die Lehr- und Lernmaterialien dürfen weder im Original kopiert bzw. digitalisiert, weder entgeltlich noch unentgeltlich an unberechtigte Dritte weitergegeben werden. Hinsichtlich aller Lehr- und Lernmaterialien gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
(3) Folgende Lehr- und Lernmaterialien stehen dem Vertragspartner über sein Bereitstellungscenter innerhalb der Online-Akademie des Anbieters in digitaler Form, jeweils abhängig vom Lerninhalt und den spezifischen Anforderungen des Trainingsblocks, zum Herunterladen, Ausdrucken oder zum Abspeichern zur Verfügung:
• eBooks
• Arbeitsblätter
• Gesprächsleitfäden
• Trainingshandbücher
• Aufgabensammlungen
• Gesprächsprotokolle
• Hörbücher als Live-Trainingsmitschnitte
• Hörbücher als Live-Vortragsmitschnitte
• Hörbücher als Studioproduktionen
• Hörbücher als Podcasts
• Informationsbroschüren
• Schaubilder
• Checklisten
• Piktogramme
• Präsentationen
• Prüfungsbögen
• MASTERMIND-Argumentationshilfen (Blanco-Mustervorlage)
(4) Der Umfang aller digital bereitgestellten Lehr- und Lernmaterialien kann je nach Inhalt des betreffenden Trainingsblocks abweichen. Etwaige Einschränkungen der Interoperabilität sowie der Kompatibilität aller digitalen Inhalte mit bestehenden Hard- und/oder Softwarekomponenten sind dem Anbieter aktuell nicht bekannt.
(1) Urheberrechtlicher Schutz: Sämtliche in der Verkaufsausbildung vermittelten Techniken, Methoden, Systeme, Konzepte und Inhalte, insbesondere die Gesprächskybernetik®, das 12-Stufen-Gesprächsmodell und alle damit verbundenen Verkaufstechniken, sind urheberrechtlich geschützte Werke des Anbieters. Dies umfasst alle schriftlichen, audiovisuellen, digitalen und physischen Materialien sowie die zugrundeliegenden Methodiken und Trainingskonzepte.
(2) Verbot der gewerblichen Nutzung: Dem Vertragspartner ist es ausdrücklich und unwiderruflich untersagt, die erlernten Techniken, Methoden, Systeme, Konzepte oder Inhalte für eigene gewerbliche Zwecke nach den folgenden Buchstaben a) bis e) zu nutzen, zu verwerten oder zu vermarkten. a) Die Tätigkeit als Verkaufstrainer, Coach oder Berater unter Verwendung der erlernten Methoden b) Die Entwicklung eigener Trainingskonzepte auf Basis der erlernten Inhalte c) Die Weitergabe, den Verkauf oder die Lizenzierung der Methoden an Dritte d) Die Verwendung der Methoden in eigenen Schulungen, Seminaren oder Coachings e) Jede Form der kommerziellen Verwertung der erlernten Inhalte, wenn diese im mittelbaren oder unmittelbaren Wettbewerb zu den Angeboten der Anbieterin stehen.
(3) Offenlegungspflicht: Der Vertragspartner ist verpflichtet, bereits bei Vertragsabschluss vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen, ob er plant oder beabsichtigt, die erlernten Inhalte für die unter den Buchstaben a) bis e) genannten, gewerblichen Zwecke zu nutzen oder als Verkaufstrainer, Coach oder in ähnlicher Funktion tätig zu werden. Das Verschweigen solcher Absichten stellt eine arglistige Täuschung dar.
(4) Konventionalstrafe bei Verstoss: Bei Verstoss gegen die Bestimmungen dieses Paragraphen verpflichtet sich der Vertragspartner zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe von EUR 500.000,- für jeden einzelnen Verstoss. Diese Strafe ist sofort fällig und unabhängig von einem Verschulden zu zahlen. Der Anbieter behält sich vor, darüber hinausgehende Schäden geltend zu machen.
(5) Unterlassungsanspruch: Der Anbieter ist berechtigt, bei Verstoss gegen diese Bestimmungen sofortige Unterlassung zu verlangen und kann diese gerichtlich durchsetzen. Der Vertragspartner unterwirft sich für den Fall der Zuwiderhandlung der sofortigen Vollstreckung aus diesem Vertrag.
(6) Rückforderung und Schadensersatz: Bei Verstoss ist der Anbieter berechtigt:
a) Alle erbrachten Leistungen zurückzufordern b) Sämtliche Materialien und Zugänge zu sperren c) Den Vertrag fristlos zu kündigen d) Vollständigen Schadensersatz zu verlangen e) Alle durch den Verstoss erzielten Gewinne des Vertragspartners herauszuverlangen
(7) Beweislast: Der Vertragspartner trägt die Beweislast dafür, dass er die erlernten Methoden nicht gewerblich nutzt oder verwertet.
(1) Ist der Vertragspartner Verbraucher, hat er gemäß § 4 FernUSG das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses, jedoch nicht bevor der Vertragspartner alle nach § 3 FernUSG erforderlichen Informationen in Textform erhalten hat.
(2) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Vertragspartner den Anbieter mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
(3) Folgen des Widerrufs: Wenn der Vertragspartner diesen Vertrag widerruft, hat der Anbieter alle Zahlungen, die er vom Vertragspartner erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim Anbieter eingegangen ist.
(4) Der Kaufvertrag kommt in jedem Falle bereits dann rechtsverbindlich zustande, wenn der Vertragspartner nach erfolgter Belehrung über sein Widerrufsrecht auf die Ausübung und das Bestehen des Widerrufsrecht ausdrücklich verzichtet hat und der Anbieter auf Aufforderung des Vertragspartners hin mit der Ausführung seiner Leistung bereits vor Ende der gesetzlichen Widerrufsfrist begonnen hat.
(1) Kündigungsrecht für Verbraucher: Ist der Vertragspartner Verbraucher, kann er gemäß § 5 FernUSG den Ausbildungsvertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsabschluss mit einer Frist von sechs Wochen kündigen. Nach Ablauf des ersten Halbjahres kann der Vertragspartner den Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
(2) Kündigungsrecht für Unternehmer: Ist der Vertragspartner Unternehmer, ist eine ordentliche Kündigung des Ausbildungsvertrages vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ausgeschlossen.
(3) Das Recht beider Parteien zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Die Kündigung bedarf gemäß § 5 Abs. 2 FernUSG der Textform. Kündigungen sind nur dann wirksam, wenn sie per Post nachweislich der gekündigten Vertragspartei zugestellt wurden.
(5) Im Falle der Kündigung hat der Vertragspartner gemäß § 5 Abs. 3 FernUSG nur den Anteil der Vergütung zu entrichten, der dem Wert der Leistungen des Anbieters während der Laufzeit des Vertrags entspricht.
(1) Die Ausbildungsdauer ist grundsätzlich auf die Dauer von jeweils längstens 3 Monaten Regelstudienzeit (Mindestvertragslaufzeit) bei Buchung eines einzelnen Trainingsblocks als Teilverkaufsausbildung und auf die Dauer von längstens 12 Monaten Regelstudienzeit (Mindestvertragslaufzeit) bei Buchung einer Gesamtverkaufsausbildung aller 4 Trainingsblöcke der Grundausbildung (Schlüsselqualifikation) begrenzt. Technisch stellt der Anbieter sicher, dass der Vertragspartner seine Verkaufsausbildung innerhalb der vorgegebenen Regelstudienzeiten vollständig absolvieren kann.
(2) Hierbei handelt es sich um eine Regelzeit, die vom Vertragspartner sowohl unterschritten als auch unter Berücksichtigung der Bestimmungen des § 5, Ziffer 9) ohne Erhebung einer Verlängerungsgebühr überschritten werden darf. Eine Unterschreitung der angegebenen Regelstudienzeit berechtigt den Vertragspartner nicht zur Minderung seiner Gebühren.
(3) Der Anbieter räumt dem Vertragspartner das Recht ein, die Regelstudienzeit seiner Teilverkaufsausbildung auf schriftlichen Antrag hin um jeweils ein weiteres Regelstudienquartal (3 Monate) kostenfrei zu verlängern.
(4) Der Anbieter räumt dem Vertragspartner das Recht ein, die Regelstudienzeit seiner Gesamtverkaufsausbildung auf schriftlichen Antrag hin, um jeweils ein weiteres Regelstudienjahr kostenfrei zu verlängern.
(1) Die Ausbildungsgebühren, für die dem Vertragspartner durch den Anbieter in den jeweiligen Leistungskategorien bereitgestellten Leistungen sind von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit und der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen.
(2) Zahlungsmodalitäten gemäß FernUSG: Gemäß § 2 Abs. 2 FernUSG ist die Vergütung in Teilleistungen jeweils für einen Zeitabschnitt von höchstens drei Monaten zu entrichten. Die einzelnen Teilleistungen dürfen den Teil der Vergütung nicht übersteigen, der im Verhältnis zur voraussichtlichen Dauer des Fernlehrgangs auf den Zeitabschnitt entfällt, für den die Teilleistung zu entrichten ist. Höhere Teilleistungen sowie Vorauszahlungen dürfen weder vereinbart noch gefordert werden.
(3) Der Vertragspartner hat seine zur Zahlung fälligen Ausbildungsgebühren grundsätzlich und in vollständiger Höhe vor Beginn seiner Ausbildung an den Anbieter zu leisten, soweit dies mit den Bestimmungen des FernUSG vereinbar ist.
(4) Vertragspartner und Anbieter können sich über eine anderweitige Zahlungsmodalität wie eine Teilzahlung durch eine entsprechende Vereinbarung einigen.
(5) Zahlungen mit befreiender Wirkung haben ausschliesslich mittels SEPAÜberweisung, in der vertraglich vereinbarten Währung und ausschliesslich auf das dem Vertragspartner in seiner Buchungsbestätigung bekanntgegebene Bankkonto des Anbieters zu erfolgen.
(6) Im Falle einer Teilzahlungsvereinbarung können der Anbieter oder dessen Finanzierungspartner in jedem Fall eine angemessene Anzahlung sowie eine Bearbeitungsgebühr vom Vertragspartner verlangen.
(7) Sollte durch das Finanzamt oder eine andere staatliche Institution festgestellt werden, dass die Leistung des Anbieters an den Vertragspartner nicht von der Umsatzsteuer befreit ist, so ist der Anbieter berechtigt, alle vergangenen und zukünftigen sowie bereits vom Anbieter in Rechnung gestellten Leistungsabrechnungen zu korrigieren und die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich zu bestehenden Rechnungsinhalten vom Vertragspartner zu fordern.
(8) Verzug und Mahnkosten: Kommt der Vertragspartner mit der Zahlung in Verzug, behält sich der Anbieter das Recht vor, ab diesem Zeitpunkt die fälligen Forderungen mit jeweils 5 % über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank zu verzinsen. Ist der Anbieter veranlasst, den Vertragspartner wegen Zahlungsverzugs zu mahnen, behält sich der Anbieter das Recht vor, dem Vertragspartner für jede einzelne Mahnung eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25,- in Rechnung zu stellen.
Während der Regelstudienzeit bzw. Mindestvertragslaufzeit bleiben dieAusbildungsgebühren stabil und werden nicht erhöht. Hiervon ausgenommenist die Regelung des § 10 Absatz 7.
(1) Der Anbieter bereitet den Vertragspartner auf einen renommierten Abschluss vor, der in der freien Wirtschaft Anerkennung findet. Die in der Ausbildungsbeschreibung zur Verkaufsausbildung genannten Trainingsbausteine, Dateien und Inhalte werden ausschliesslich vom Anbieter als deren alleinige Anbieterin bereitgestellt. Der Vertragspartner hat innerhalb seiner Verkaufsausbildung je nach Buchungsumfang mehrere unterschiedliche Trainingsbausteine zu durchlaufen.
(2) Die Verkaufsausbildung des Anbieters umfasst die Ausbildungsinhalte, die entweder der jeweiligen Buchungsbestätigung oder der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung unter https://eform.pandadoc.com/?eform=8ce42a04-fe31-4931- a8b1-c76c9f363078 entnommen werden können.
(1) Prüfungsstruktur: Zu jedem Ausbildungsblock sind folgende Prüfungen zu absolvieren: a) Lektionsprüfungen nach jeder Lernlektion b) Kapitelprüfungen nach jedem Lernkapitel c) Zwischenprüfungen nach definierten Lernabschnitten d) Eine Abschlussprüfung am Ende eines jeden Blocks e) Eine große Abschlussprüfung zum/zur MASTER-Gesprächskybernetiker/-in®
(2) Prüfungsmodalitäten: Alle Prüfungen werden online über die Lernplattform durchgeführt. Die Prüfungen bestehen aus Single-, und Multiple-Choice-, Rekonstruktions-, Zuordnungs- und Lückentextfragen sowie Fallstudien und praktischen Anwendungsaufgaben.
(3) Bestehensgrenze: Für das Bestehen einer Prüfung sind jeweils mindestens 80% richtig beantwortete Fragen erforderlich. Bei Nichtbestehen kann die betreffende Prüfung beliebig oft wiederholt werden.
(4) Einsendeaufgaben: Zu jedem Block sind individuelle Einsendeaufgaben zu bearbeiten, die von qualifizierten Tutoren bewertet und mit detailliertem Feedback versehen werden.
(5) Prüfungszeiten: Die Prüfungen können während der gesamten Vertragslaufzeit flexibel absolviert werden. Es gibt keine festen Prüfungstermine.
(1) Die Verkaufsausbildung des Anbieters schliesst über den Weg einer Abschlussprüfung mit institutsinterner Zertifizierung zum/zur MASTERGesprächskybernetiker/-in® innerhalb der Online-Akademie des Anbieters ab.
(2) Zu jedem der die Verkaufsausbildung umfassenden Trainingsblöcke hat der Vertragspartner innerhalb der Online-Akademie darüber hinaus eine jeweils inhaltsbezogene Abschlussprüfung abzulegen. Nach jeder erfolgreich abgelegten Prüfung erhält der Vertragspartner ein Zertifikat als Leistungsnachweis in Form einer PDF-Datei per E-Mail zugesendet.
(3) Das institutsinterne Abschlusszertifikat zum/zur MASTERGesprächskybernetiker/-in® gilt unter anderem als Nachweis für eine überdurchschnittliche, fachliche Eignung im beruflichen Umfeld als Verkäufer, Rhetoriker und Verhandlungsführer, insbesondere in den Bereichen der Neukundengewinnung, des Empfehlungsmarketings, der Verkaufsgesprächsführung, der Herbeiführung des Verkaufsabschlusses, der Entmachtung von Einwänden, der Preisverhandlung, der Verhandlungsführung, der Einkaufsverhandlung, dem rhetorisch professionellen Umgang mit anderen Mitmenschen im beruflichen Umfeld wie bspw. mit Vorgesetzten, Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Kreditinstituten, Investoren, Lieferanten und Geschäftspartnern als auch im privaten Umfeld.
(4) Der Vertragspartner erhält während seiner Verkaufsausbildung auf Wunsch jederzeit kostenlos einen Leistungsnachweis oder eine Studien- bzw. Ausbildungsbescheinigung.
(5) Bei dem Abschlusszertifikat zum/zur MASTER-Gesprächskybernetiker/-in® handelt es sich um einen institutsinternen Abschluss. Der Begriff MASTER stellt keinen akademischen Grad dar und berechtigt nicht zur Führung eines akademischen Titels innerhalb einer Berufsbezeichnung wie bspw. der eines „Diploms", „Bachelors" oder „Masters".
(6) Sofern der Vertragspartner seine Abschlussprüfung zum/zur MASTERGesprächskybernetiker/-in® nicht mit der geforderten Mindestanzahl von 80 % richtig beantworteter Fragen erfolgreich bestanden haben sollte, stellt ihm der Anbieter in jedem Fall ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an dessen Verkaufsausbildung aus.
(1) Allgemeine Voraussetzungen: Zur Teilnahme an der Ausbildung sind folgende Mindestvoraussetzungen erforderlich: a) Mindestalter von 18 Jahren b) Schulabschluss (mindestens Hauptschulabschluss) c) Mindestens ein Jahr Berufserfahrung d) Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mind. CEFRLevel C1) e) Grundlegende Computer- und Internetkenntnisse
(2) Zusätzliche Voraussetzungen für AZAV-Geförderte: Bei AZAV-geförderten Maßnahmen gelten zusätzlich die Voraussetzungen der jeweiligen Förderrichtlinien.
(3) Nachweis der Voraussetzungen: Der Vertragspartner hat die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen auf Verlangen des Anbieters durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Sollten nach Ausbildungsbeginn unvorhersehbare Gründe wie bspw. Arbeitslosigkeit oder eine schwere, lang andauernde Erkrankung auftreten, kann der Anbieter dem Vertragspartner nach eigenem Ermessen eine individuelle Zahlungsweise und/oder eine angemessene Studien- und Zahlungspause von jeweils längstens 3 Monaten einräumen. Dieses Recht wird dem Vertragspartner nur in solchen Fällen gewährt, sofern dieser seine Ausbildungsgebühren bis zu diesem Zeitpunkt ordnungsgemäss an den Anbieter entrichtet hat. Ein vertraglicher Anspruch des Vertragspartners auf Einräumung individueller Zahlungsweisen oder einer Studien- und Zahlungspause besteht nicht.
(1) Für diese Verkaufsausbildung kann der Vertragspartner, sofern dieser die persönlichen Voraussetzungen hierzu erfüllt und geeignete Förderprogramme existieren, einen Antrag auf staatliche finanzielle Unterstützung stellen. Die Ausbildung ist nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert und förderfähig.
(2) AZAV-Zertifizierung: Der Anbieter verfügt über eine gültige AZAVZertifizierung und ist berechtigt, geförderte Weiterbildungsmaßnahmen durchzuführen. Die entsprechenden Zertifikate können beim Anbieter eingesehen werden.
(3) Fördervoraussetzungen: Die Förderung erfolgt nach den Bestimmungen des SGB III, insbesondere nach § 81 und § 82 (Qualifizierungschancengesetz). Die Bewilligung erfolgt durch die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
(4) Bildungsgutschein: Geförderte Teilnehmer benötigen einen gültigen Bildungsgutschein oder eine entsprechende Förderungszusage der zuständigen Stelle.
(5) Der Anbieter unterstützt den Vertragspartner, sofern dies in seinen Möglichkeiten liegt, beratend im Zusammenhang mit der Beantragung etwaiger Förderungen, übernimmt jedoch für deren ordnungsgemässen Beantragung sowie deren Bewilligung keinerlei Gewähr. Der Vertragsschluss kann unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage stehen.
(1) Dem Vertragspartner kann auf Antrag von Vertragspartner („Interessent") ein beyreutherTraining Teilstipendium durch den Stipendiumsausschuss des Anbieters genehmigt werden („Stipendiat"). Durch dieses Teilstipendium kommt ein rechtsverbindlicher Ausbildungsvertrag zustande mit der Massgabe, dass der Vertragspartner eine individuell zwischen den Parteien vereinbarte Leistung zu erbringen hat, beispielhaft durch ein besonders förderungsfähiges Leistungsversprechen, die Vermittlung von Kontakten oder einen eigenen Zuschuss.
(2) Die Regelungen dieser AGLAB's finden auch bei Teilstipendien uneingeschränkt Anwendung. Die Stipendien werden grundsätzlich für eine unbefristete Laufzeit genehmigt, d.h. die Regelungen für eine Erhöhung der Ausbildungskosten aufgrund einer verlängerten Laufzeit finden keine Anwendung.
Die Verkaufsausbildung des Anbieters, welche dieser dem Vertragspartner innerhalb seiner Online-Akademie zur Verfügung stellt, und dieser mit dem institutsinternen Abschluss zum/zur MASTER-Gesprächskybernetiker/-in® absolvieren kann, wurde von der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) unter der Zulassungsnummer 7299916 zugelassen und ist von der Umsatzsteuer befreit.
(1) Hardware-Anforderungen: Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, die für die Nutzung der Online-Akademie erforderlichen technischen Voraussetzungen auf eigene Kosten zu schaffen und aufrechtzuerhalten: a) Computer, Tablet oder Smartphone mit Internetzugang b) Aktuelle Webbrowser (Chrome, Firefox, Safari, Edge) c) Stabile Breitband-Internetverbindung (mindestens 2 Mbit/s) d) Lautsprecher oder Kopfhörer für Audioinhalte e) Mikrofon und Kamera für Live-Sessions (optional)
(2) Software-Anforderungen: a) Aktueller Webbrowser mit aktiviertem JavaScript b) PDF-Reader für Dokumente c) Zoom-Client für Live-Sessions d) EMail-Programm für Kommunikation
(3) Cookie-Einstellungen: Die ordnungsgemässe Nutzung der Online-Akademie des Anbieters durch den Vertragspartner setzt ferner voraus, dass das System des Vertragspartners die vom Anbieter übermittelten Cookies akzeptiert. Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, die entsprechenden Einstellungen innerhalb seiner Systeme und Softwareprodukte sowie Betriebssysteme vorzunehmen.
(4) Technischer Support: Der Anbieter stellt grundlegenden technischen Support zur Verfügung, übernimmt jedoch keine Gewähr für die Kompatibilität mit allen Endgeräten und Betriebssystemen.
(1) Während der gesamten Dauer der Verkaufsausbildung steht dem Vertragspartner eine persönliche Studienbetreuung für alle allgemeinen und organisatorischen Fragen zur Seite. Ausserdem erhält der Vertragspartner als Massnahmen zur Sicherung des Lerntransfers bzw. zur Schliessung von Transferlücken mittels regelmässig wiederkehrender und branchenübergreifender Video-Coachings eine umfassende fachliche und individuelle Betreuung durch die Trainer oder Coaches des Anbieters.
(2) In erster Linie erhält der Vertragspartner hier kein neues Fachwissen, sondern wird bei der Lösung konkreter Problemstellungen in seinem Verkaufsalltag unterstützt, damit die Anwendung des während seiner Verkaufsausbildung neu Erlernten im realistischen Arbeitsalltag mit noch mehr Erfolg gelingt. Sofort umsetzbare Tipps und Werkzeuge helfen bei der schnellen Bewältigung selbst anspruchsvollster Verkaufsaufgaben.
(3) Betreuungszeiten: Die Betreuung erfolgt während der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 9:00 bis 17:00 Uhr). Anfragen werden in der Regel innerhalb von 48 Stunden beantwortet.
(1) Die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen ist eine freiwillige Zusatzleistung und gesondert zu buchen und zu vergüten.
(2) Der Anbieter ist bemüht, die mit dem Vertragspartner vereinbarten Veranstaltungstermine einzuhalten. Der Anbieter behält sich jedoch das Recht kurzfristiger Änderungen vor. Der Vertragspartner hat keinen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Trainingstermin oder Trainingsumfang.
(3) Soweit dem Anbieter möglich, werden dem Vertragspartner etwaige Verschiebungen, Änderungen oder Stornierungen rechtzeitig vor den betreffenden Terminen per E-Mail oder in anderer geeigneter Form mitgeteilt.
(4) Für die Durchführung offener Präsenzveranstaltungen, Coachings und Vorträgen behält sich der Anbieter ausdrücklich das Recht vor, einzelne Termine kurzfristig zu stornieren oder zu verschieben, sofern die festgesetzte Teilnehmerzahl unterhalb der Mindestteilnehmerzahl liegen oder sinken sollte oder Einwirkungen durch höhere Gewalt sowie kurzfristige, ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit eine Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen.
(5) Im Falle einer Absage oder Verschiebung durch den Anbieter wird dieser den Teilnehmern unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Kalendertagen, einen Alternativtermin schriftlich per E-Mail anbieten. Dieser kann bis zu 36 Monate in der Zukunft liegen.
(6) Mit der Bereitstellung eines solchen Alternativtermins erlischt jeglicher Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung der Teilnahmegebühren. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Folgekosten, sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Anbieter fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
(1) Mit der Anmeldung des Vertragspartners zur Verkaufsausbildung oder einer öffentlichen Präsenzveranstaltung des Anbieters willigt der Vertragspartner mit Abschluss des Vertrages ausdrücklich und unwiderruflich ein, dass der Anbieter Bildaufnahmen des Vertragspartners, die diesen als Teilnehmer der jeweiligen Maßnahme bzw. Veranstaltung zeigen, erstellt, vervielfältigt und in Print- und audiovisuellen Medien veröffentlicht. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt.
(2) Das Herstellen von Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen durch den Vertragspartner ist grundsätzlich untersagt.
(1) Anspruchsvoraussetzungen: Der Anspruch auf Erhalt des Trainer-Koffers entsteht frühestens mit der Buchung der Verkaufsausbildung für mindestens 2 Teilnehmer innerhalb ein und desselben oder eines, im Sinne des § 15 AktG, mit dem Vertragspartner verbundenen Unternehmens.
(2) Eigentumsübergang: Mit der Übergabe des Trainer-Koffers geht das Eigentum an den physischen Komponenten auf den Vertragspartner über. Die Nutzungsrechte an den Inhalten und Methoden verbleiben beim Anbieter.
(3) Zweckbestimmung: Das Trainer-Koffer-System dient ausschliesslich der Vertiefung und praktischen Anwendung der erlernten Verkaufstechniken für den persönlichen Gebrauch des Vertragspartners.
(4) Wissenschaftliche Fundierung: Die im Trainer-Koffer enthaltenen Lernspiele basieren auf wissenschaftlich fundierten Methoden der Verkaufspsychologie und Gesprächskybernetik®.
(1) Schadensersatzansprüche des Vertragspartners sind grundsätzlich und vollumfänglich ausgeschlossen, soweit nichts hiervon Abweichendes vereinbart ist. Der in diesen AGLAB festgelegte Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, sofern der Vertragspartner Ansprüche gegen diese geltend macht.
(2) Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Der Anbieter übernimmt für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm angebotenen Ausbildungslehrgänge, Datenbankinhalte und Informationen keine Gewähr.
(4) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die dem Vertragspartner durch Missbrauch oder Verlust der ihm überlassenen bzw. zugewiesenen Zugangsdaten entstehen.
(5) Der Anbieter schliesst jegliche Haftung für Schäden aus, welche durch Inkompatibilität der vom Vertragspartner verwendeten Endgeräte zu dem vom Anbieter betriebenen System oder aus Unterbrechung der Datenübertragung des Providers des Vertragspartners zum Vertragspartner oder fehlender Zugriffssicherheit herrühren.
(1) Hinsichtlich aller Lehr- und Lernmaterialien gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
(2) Bei Funktionsstörungen oder Systemausfällen ist der Anbieter bemüht, diese so rasch als möglich zu beheben.
(3) Verfügbarkeit: Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Online-Akademie von 99% an, kann diese jedoch nicht garantieren. Geplante Wartungsarbeiten werden rechtzeitig angekündigt.
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Vertragspartners streng zweckgebunden zur Durchführung des Vertrages gemäss Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
(2) Dem Vertragspartner stehen die gesetzlichen Betroffenenrechte nach der DSGVO zu. Anfragen können an die E-Mail-Adresse des Anbieters gerichtet werden.
(3) Datenübermittlung: Bei AZAV-geförderten Maßnahmen werden erforderliche Daten an die zuständigen Stellen (Agentur für Arbeit, Jobcenter) übermittelt.
(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Anbieter unbestritten sind.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Vertragspartner nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(1) Eine Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Vertragspartner auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters möglich.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf ein verbundenes Unternehmen im Sinne des § 15 AktG oder einen anderen geeigneten Rechtsnachfolger zu übertragen. Der Anbieter wird den Vertragspartner hierüber rechtzeitig informieren.
(3) Der Vertragspartner willigt gegenüber dem Anbieter unwiderruflich ein, dass der Anbieter jederzeit berechtigt ist, die Forderung gegenüber dem Vertragspartner im Rahmen des echten und unechten Factorings an eine Factoring Gesellschaft abzutreten.
(1) Ereignisse höherer Gewalt, die einer Partei die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen die betroffene Partei, die Erfüllung ihrer Verpflichtung für die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
(2) Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind.
(1) Die Kommunikation zwischen den Parteien erfolgt, sofern nicht anders vorgeschrieben, in Textform (z.B. per E-Mail). Rechtsverbindliche Erklärungen (z.B. Kündigungen) bedürfen der Textform gemäß FernUSG.
(2) Kommunikationswege: a) E-Mail: support@teambeyreuther.com b) Telefon: +49.30.2089.8320.0 c) Post: beyreutherTRAINING Deutschland Vertriebs- und Service GmbH, Bessemerstraße 51, 1. OG, D-12103 Berlin
(1) Die Ansprüche des Vertragspartners wegen Mängeln verjähren bei Unternehmern in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Fristen.
Der Anbieter versichert hiermit dem Vertragspartner, dass weder Anbieter selbst noch einer seiner Mitarbeiter nach der Technologie oder den Methoden von L. Ron Hubbard arbeiten oder hiernach arbeiteten oder geschult wurden oder zukünftig werden. Der Anbieter lehnt diese Technologie strikt ab.
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses selbst.
Sollte eine Bestimmung dieser AGLAB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall einer Regelungslücke.
(1) Für diese AGLAB und die gesamten Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Ausbildungsvertrag ist Berlin, Deutschland.
(3) Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz des Anbieters in Berlin. Diese AGLAB treten mit dem Datum der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages in Kraft und gelten für alle zukünftigen Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Vertragspartner. Gesamtumfang der Ausbildung: 4.320 Unterrichtseinheiten (UE) bei vollständiger Absolvierung aller Module einschließlich Transfersicherung und Praxis-Transfer.