AGLAB

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Allgemeine Geschäfts-, Lizenz- und Ausbildungsbedingungen (AGLAB)

Version 2.0 · Fassung vom 16.10.2026 · gilt für Verträge, die ab dem 01.09.2026 geschlossen werden

beyreutherTRAINING Deutschland Vertriebs- und Servicegesellschaft mbH, Bessemerstraße 51, 1. OG, 12103 Berlin

AGLAB 2.0 (gültig ab 01.09.2026) als PDF herunterladen

Wegweiser

Diese AGLAB bestehen aus Sektor A, dem allgemeinen Teil, der für alle Lernergruppen gilt, und aus den Sektoren B bis E mit ergänzenden Regeln für einzelne Lernergruppen. Welche Sektoren für Sie gelten, zeigt die folgende Übersicht.

  • Unternehmen, die Mitarbeitende anmelden, und Unternehmer, die selbst teilnehmen (Selbstzahler): Sektor A und Sektor B
  • Verbraucher, die selbst zahlen: Sektor A und Sektor B (einschließlich Widerrufsrecht nach B 6 und Anlage 2)
  • Beschäftigte mit Förderung nach § 82 SGB III: Sektor A, Sektor C und Sektor D
  • Arbeitsuchende, Quereinsteiger und Umschüler mit Bildungsgutschein nach § 81 SGB III: Sektor A, Sektor C und Sektor E

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Sektor A · Allgemeiner Teil

§ 1 Anbieter

(1) Anbieter ist die beyreutherTRAINING Deutschland Vertriebs- und Servicegesellschaft mbH, Bessemerstraße 51, 1. OG, 12103 Berlin, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 275748 B, Sitz der Gesellschaft: Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Michelle Santos Pinheiro, USt.-ID: DE249822256 (nachfolgend „Anbieter“).

(2) Der Anbieter ist erreichbar unter Telefon +49.30.2089.8320.0, E-Mail support@teambeyreuther.com und im Internet unter www.beyreuther.com.

§ 2 Geltungsbereich und Rangfolge

(1) Diese Allgemeinen Geschäfts-, Lizenz- und Ausbildungsbedingungen (AGLAB) gelten für alle Verträge über die Teilnahme an der Verkaufsausbildung des Anbieters, die die Blöcke 1 bis 4 umfasst (nachfolgend „Ausbildung“). Sie gelten für die Ausbildung

a) als Fernlehrgang für Selbstzahler (Sektor B) und

b) als nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassene Weiterbildungsmaßnahme mit öffentlicher Förderung (Sektoren C bis E).

(2) Sektor A gilt für alle Lernergruppen. Die Sektoren B bis E enthalten ergänzende Regeln für einzelne Lernergruppen. Soweit einer dieser Sektoren etwas anderes bestimmt, geht er Sektor A vor.

(3) Bei geförderter Teilnahme gehen die Bewilligung des Kostenträgers und der zugelassene Maßnahmebogen allen anderen Regelungen vor. Im Übrigen gilt bei Widersprüchen folgende Rangfolge: 1. individuelle Vereinbarungen, 2. die Anmeldung beziehungsweise der Teilnehmervertrag, 3. der jeweilige Sektor, 4. Sektor A, 5. die Anlagen.

(4) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(5) Andere Leistungen des Anbieters sind nicht Gegenstand dieser AGLAB. Sie bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Die Teilnahme an der Ausbildung setzt den Erwerb solcher Leistungen nicht voraus.

§ 3 Begriffe

(1) Teilnehmende sind die natürlichen Personen, die die Ausbildung absolvieren.

(2) Vertragspartner ist, wer den Vertrag mit dem Anbieter schließt. Bei Selbstzahlern sind das die Teilnehmenden selbst oder ein Unternehmen, das Teilnehmende anmeldet. Bei geförderter Teilnahme sind es die Teilnehmenden.

(3) Unternehmer und Verbraucher sind Personen im Sinne der §§ 14 und 13 BGB.

(4) Kostenträger ist die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, die die Lehrgangskosten ganz oder teilweise übernimmt. Arbeitgeber ist bei einer Förderung nach § 82 SGB III der Arbeitgeber der Teilnehmenden.

(5) Online-Akademie ist die Lernplattform des Anbieters, derzeit erreichbar unter https://beyreuther-sales-academy.learningsuite.io.

(6) Block ist eine der vier inhaltlichen Einheiten der Ausbildung; in der geförderten Maßnahme heißt sie Modul. Eine Unterrichtseinheit (UE) umfasst 45 Minuten.

(7) Textform ist eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (§ 126b BGB), zum Beispiel eine E-Mail oder eine elektronische Unterzeichnung.

(8) Streamer-Zugang ist der Zugang zu den Lerninhalten und Prüfungen der Online-Akademie ohne Lernbegleitung und ohne Zusatzleistungen – als eigenes Produkt nach der Preisliste (Anlage 1) oder als kostenfreie Verlängerung nach § 15.

§ 4 Zulassungen und Abschluss

(1) Die Ausbildung ist als Fernlehrgang „Fern-Verkaufsausbildung mit institutsinternem Abschluss zum/zur MASTER-Gesprächskybernetiker/-in®“ von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) unter der Zulassungsnummer 7299916 zugelassen.

(2) Der Anbieter ist als Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung zugelassen (CERTQUA, Zertifikat 26-27546-T, gültig bis 09.04.2031). Die Weiterbildungsmaßnahme „Gesprächskybernetiker/-in“ ist nach der AZAV zugelassen (CERTQUA, Zertifikat 2025M101997-10001, gültig vom 23.01.2026 bis 22.01.2029).

(3) Die Ausbildung schließt mit einem institutsinternen Abschluss des Anbieters ab. Er ist weder ein staatlicher noch ein staatlich anerkannter Abschluss. Die Bezeichnung „MASTER“ ist kein akademischer Grad und berechtigt nicht zum Führen eines akademischen Titels. Die Prädikate cum laude, magna cum laude und summa cum laude sind keine akademischen Noten.

§ 5 Zulassungsvoraussetzungen

(1) Selbstzahler müssen mindestens 18 Jahre alt sein, mindestens einen Hauptschulabschluss und mindestens ein Jahr Berufspraxis haben sowie über ein internetfähiges Endgerät verfügen. Erforderlich sind Deutschkenntnisse, die das Verständnis der Lehrinhalte ermöglichen.

(2) Für geförderte Teilnehmende gelten die Zugangsvoraussetzungen des Maßnahmebogens (Sektor C 2).

(3) Auf Verlangen weisen Teilnehmende die Voraussetzungen durch geeignete Unterlagen nach.

§ 6 Vertragsschluss

(1) Kostenlose Kennenlernangebote, insbesondere der öffentlich zugängliche 30-Tage-Testzugang zur Online-Akademie, begründen keinen Vertrag über die Ausbildung.

(2) Vor Abgabe seiner Vertragserklärung erhält der Vertragspartner die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen, insbesondere diese AGLAB, die Leistungsbeschreibung und die Preisangaben.

(3) Die Vertragserklärung des Vertragspartners bedarf der Textform (§ 3 Abs. 1 FernUSG). Sie wird in der Regel durch elektronische Unterzeichnung der Anmeldung oder des Teilnehmervertrags abgegeben. Mündliche Erklärungen genügen nicht, auch nicht in einem aufgezeichneten Beratungsgespräch.

(4) Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Anbieter zustande. Der Anbieter bestätigt den Vertrag mit seinem wesentlichen Inhalt auf einem dauerhaften Datenträger, spätestens vor Beginn der Ausbildung.

(5) Für elektronisch geschlossene Verträge gilt: Der Anbieter übermittelt die Anmeldung beziehungsweise den Teilnehmervertrag zur elektronischen Unterzeichnung. Der Vertragspartner kann alle Angaben vor der Unterzeichnung prüfen, Eingabefehler berichtigen oder den Vorgang abbrechen; mit der Unterzeichnung gibt er seine Vertragserklärung ab, die der Anbieter nach Abs. 4 annimmt. Vertragssprache ist Deutsch. Der Anbieter speichert den Vertragstext und übermittelt ihn dem Vertragspartner nach Abschluss zusammen mit diesen AGLAB als PDF-Datei. Verhaltenskodizes, denen sich der Anbieter unterworfen hat, bestehen nicht.

§ 7 Leistungen des Anbieters

(1) Die Ausbildung umfasst folgende Blöcke:

a) Block 1 „BEI GESPRÄCH ABSCHLUSS!“ – Verkaufsgesprächsführung und Verkaufsabschluss,

b) Block 2 „NIE WIEDER SPRACHLOS!“ (Teil 1) – Einwandbehandlung für Einsteiger,

c) Block 3 „NIE WIEDER SPRACHLOS!“ (Teil 2) – Einwandbehandlung und Preisverhandlung für Fortgeschrittene,

d) Block 4 „BEI GESPRÄCH TERMIN!“ – Neukundengewinnung und Empfehlungsmarketing.

Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten aus den Bereichen Rhetorik, Verkaufsgesprächs- und Verhandlungsführung sowie Verkaufspsychologie auf Grundlage der Gesprächskybernetik®.

(2) Für die gebuchten Blöcke schuldet der Anbieter

a) den Zugang zu den Online-Modulen der Online-Akademie für die Dauer der Regelstudienzeit,

b) die Bereitstellung der digitalen Lehr- und Lernmaterialien zum Abruf und Herunterladen, insbesondere Trainingshandbücher, Aufgabensammlungen, Gesprächsleitfäden, Hörbücher und Schaubilder,

c) die Überwachung des Lernerfolgs: Zu jeder Einsendeaufgabe erhalten Teilnehmende ein persönliches Video-Feedback ihres Trainers, in der Regel binnen 72 Stunden, spätestens 14 Tage nach Eingang; überarbeitete Fassungen können erneut eingereicht werden; hinzu kommen die Online-Prüfungen nach § 14,

d) die fachliche und organisatorische Anleitung, soweit Teilnehmende sie erkennbar benötigen; Fragen werden über die Online-Akademie oder per E-Mail beantwortet,

e) die Prüfungen und Zertifikate nach § 14.

Bei geförderter Teilnahme kommt der Unterricht nach Sektor C hinzu.

(3) Umfang, Dauer und Zeitmodell richten sich nach dem jeweiligen Sektor. Einzelheiten enthält die Leistungsbeschreibung (Anlage 1).

(4) Einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, etwa Umsätze, Abschlussquoten oder einen Arbeitsplatz, schuldet der Anbieter nicht.

(5) Der Anbieter darf Lehrinhalte, Lernmaterialien und die Online-Akademie aktualisieren und technisch weiterentwickeln, soweit Lehrgangsziel, Umfang und Qualität der geschuldeten Leistungen mindestens gleichwertig bleiben und die Änderung für die Teilnehmenden zumutbar ist. Wesentliche Änderungen des Fernlehrgangs nimmt der Anbieter erst nach ihrer Zulassung durch die ZFU vor (§ 12 Abs. 1 Satz 2 FernUSG).

(6) Bei einem Streamer-Zugang (§ 3 Abs. 8) schuldet der Anbieter ausschließlich den Zugang zu den Lerninhalten der gebuchten Blöcke im Stand bei Vertragsschluss beziehungsweise bei Beginn der Verlängerung, die digitalen Lernmaterialien nach Abs. 2 b und die Online-Prüfungen und Zertifikate nach § 14. Lernbegleitung nach Abs. 2 c und d, insbesondere Einsendeaufgaben mit Video-Feedback, ist nicht enthalten.

§ 8 Kostenfreie Zusatzleistungen

(1) Über die Leistungen nach § 7 hinaus bietet der Anbieter allen Teilnehmenden kostenfrei an:

a) die MONTAGS-IMPULSE per Videokonferenz, in der Regel wöchentlich montags ab 19 Uhr; die Teilnahme an der Videokonferenz ist freiwillig, jeder Termin wird aufgezeichnet und in der Online-Akademie bereitgestellt,

b) die moderierte Online-Community,

c) persönliche Notfallcalls als Einzelberatung von 15 bis 30 Minuten in beliebiger Anzahl, von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr nach Terminvereinbarung,

d) weitere Einzel- oder Gruppencalls nach Ermessen der Trainer,

e) den KI-gestützten Trainings-Avatar KYBERNIKUS (§ 18 Abs. 4),

f) im Einzelfall eine Done-for-You-Unterstützung, bei der Trainer Gespräche der Teilnehmenden mit deren Kunden begleiten oder führen, soweit Aufwand, Zeit und Machbarkeit es zulassen und es dem Lerntransfer dient.

(2) Auf die Notfallcalls nach Abs. 1 c besteht innerhalb der Regelstudienzeit ein Anspruch; die Anzahl ist nicht begrenzt. Bei geförderter Teilnahme sind die Notfallcalls und die Aufzeichnungen der MONTAGS-IMPULSE Teil des Lernpfads nach Sektor C 5. Im Übrigen sind diese Zusatzleistungen freiwillig; ein Anspruch auf bestimmte Termine, Häufigkeiten, Inhalte oder Reaktionszeiten besteht insoweit nicht. Der Anbieter kann sie ändern oder einstellen; die Leistungen nach § 7 bleiben davon unberührt. Für Zusatzleistungen wird kein Entgelt erhoben.

(3) Bei einem Streamer-Zugang (§ 3 Abs. 8) gelten die Absätze 1 und 2 nicht; § 15 Abs. 3 gilt entsprechend.

(3) Für die Done-for-You-Unterstützung gilt: Teilnehmende geben nur Kontaktdaten von Kunden weiter, zu deren Weitergabe sie berechtigt sind. Gespräche werden nur mit Einwilligung aller Beteiligten aufgezeichnet. Der Anbieter schließt in diesen Gesprächen keine Verträge im Namen der Teilnehmenden oder ihrer Unternehmen.

§ 9 Beginn, Regelstudienzeit und Zugang

(1) Die Ausbildung beginnt mit der Freischaltung des Zugangs zur Online-Akademie. Das Datum nennt die Vertragsbestätigung. Bei geförderter Teilnahme gilt Sektor C 4.

(2) Die Regelstudienzeit beträgt für Selbstzahler zwölf Monate für die Blöcke 1 bis 4 (Sektor B 3) und bei geförderter Teilnahme 90 Unterrichtstage je Modul (Sektor C 2).

(3) Die Regelstudienzeit darf unterschritten werden. Eine Minderung der Vergütung folgt daraus nicht.

(4) Mit dem Ende der Regelstudienzeit endet der Zugang zur Online-Akademie, soweit nicht die Lernerfolgs-Garantie nach § 15 greift. Heruntergeladene Unterlagen dürfen Teilnehmende nach § 12 weiter nutzen.

§ 10 Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung ergibt sich aus der Anmeldung oder dem Teilnehmervertrag und der Preisliste (Anlage 1).

(2) Gegenüber Verbrauchern sind alle Preise Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; Preisliste und Rechnung weisen sie gesondert aus. Die Leistungen der geförderten Maßnahme (Sektoren C bis E) rechnet der Anbieter ohne Umsatzsteuer mit dem Kostenträger ab.

(3) Neben der vereinbarten Vergütung erhebt der Anbieter keine weiteren Entgelte, insbesondere keine Einschreibe-, Bearbeitungs-, Prüfungs-, Material- oder Mahngebühren.

(4) Die Zahlungsweise richtet sich nach Sektor B beziehungsweise nach den Sektoren C bis E.

(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(6) Der Vertragspartner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; dies gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.

§ 11 Kündigung

(1) Der Vertragspartner kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen und danach jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen (§ 5 Abs. 1 FernUSG).

(2) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Vertragspartner mit zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug ist und auch innerhalb einer ihm in Textform gesetzten Frist von mindestens zwei Wochen nicht zahlt, oder bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen § 12 oder § 13, wenn eine Abmahnung erfolglos geblieben oder entbehrlich ist.

(3) Kündigungen bedürfen der Textform. Eine E-Mail an support@teambeyreuther.com genügt.

(4) Im Fall der Kündigung schuldet der Vertragspartner nur den Anteil der Vergütung, der dem Wert der bis zur Beendigung erbrachten Leistungen entspricht (§ 5 Abs. 3 FernUSG). Der Anteil bemisst sich grundsätzlich zeitanteilig nach der Regelstudienzeit; jeder Partei bleibt der Nachweis eines abweichenden Werts vorbehalten. Darüber hinaus geleistete Zahlungen erstattet der Anbieter innerhalb von 30 Tagen.

(5) Für geförderte Teilnehmende gelten zusätzlich die Kündigungsrechte der Sektoren C bis E.

§ 12 Nutzungsrechte an Lehr- und Lernmaterialien

(1) Alle Inhalte der Ausbildung, insbesondere Videos, Texte, Grafiken, Piktogramme, Hörbücher, Aufgaben und Prüfungsfragen, sind urheberrechtlich geschützt. Die Rechte liegen beim Anbieter.

(2) Der Anbieter räumt den Teilnehmenden ein einfaches, nicht übertragbares Recht ein, die Materialien für die eigene Ausbildung und die eigene berufliche Tätigkeit zu nutzen. Heruntergeladene Unterlagen dürfen auch nach Vertragsende für eigene Zwecke genutzt werden.

(3) Ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform ist insbesondere nicht gestattet:

a) Materialien oder Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben,

b) Materialien zu vervielfältigen, zu veröffentlichen oder öffentlich zugänglich zu machen,

c) Materialien oder Teile davon für eigene Schulungen, Seminare, Trainings oder Coachings für Dritte zu verwenden oder zu eigenen Schulungsunterlagen zu bearbeiten,

d) Materialien in KI-Systeme einzuspeisen, um diese zu trainieren oder abgeleitete Inhalte zu erstellen,

e) Videokonferenzen und Calls des Anbieters selbst aufzuzeichnen.

(4) Bei Firmenkunden gilt das Nutzungsrecht für jede angemeldete Person gesondert. Ein Zugang darf nicht von mehreren Personen genutzt werden.

(5) Teilnehmende halten ihre Zugangsdaten geheim und informieren den Anbieter unverzüglich, wenn sie einen Missbrauch vermuten.

(6) Bei Verstößen kann der Anbieter Unterlassung verlangen und nach erfolgloser Abmahnung den Zugang vorübergehend sperren, soweit dies zum Schutz seiner Rechte erforderlich ist. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 13 Marken und Abschlussbezeichnung

(1) „Gesprächskybernetik®“ und „MASTER-Gesprächskybernetiker/-in®“ sind eingetragene Marken des Anbieters.

(2) Wer die große Abschlussprüfung bestanden hat, darf die Bezeichnung „MASTER-Gesprächskybernetiker/-in®“ mit dem erreichten Prädikat als persönliche Qualifikation führen, zum Beispiel in Lebenslauf, Berufsprofil oder E-Mail-Signatur.

(3) Ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform dürfen die Marken nicht für eigene Angebote verwendet werden, insbesondere nicht als oder in Bezeichnungen von Schulungen, Trainings, Coachings, Beratungsleistungen, Produkten, Unternehmen oder Internetadressen.

(4) Das Recht der Teilnehmenden, die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in ihrer beruflichen Tätigkeit anzuwenden, bleibt unberührt.

§ 14 Prüfungen und Zertifikate

(1) Die Ausbildung umfasst Lektions- und Kapitelprüfungen, je Block eine Block-Abschlussprüfung sowie die große Abschlussprüfung über die Inhalte der Blöcke 1 bis 4.

(2) Alle Prüfungen finden online in der Online-Akademie statt. Aufgabenformate sind insbesondere Single- und Multiple-Choice-, Zuordnungs-, Rekonstruktions- und Lückentextaufgaben, Fallstudien und praktische Anwendungsaufgaben. Feste Prüfungstermine gibt es nicht; die Prüfungen können während der Regelstudienzeit jederzeit abgelegt werden.

(3) Eine Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 80 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt werden. Lektions- und Kapitelprüfungen können beliebig oft wiederholt werden. Für jede Block-Abschlussprüfung und für die große Abschlussprüfung stehen innerhalb der Regelstudienzeit drei Versuche zur Verfügung; die Bearbeitungszeit beträgt je Versuch 300 Minuten. Weitere Versuche gibt es nach § 15. Prüfungen sind kostenfrei.

(4) Voraussetzung für die Zulassung zur großen Abschlussprüfung ist der Nachweis ausreichender Vorbereitung, in der Regel durch die bestandenen Block-Abschlussprüfungen der Blöcke 1 bis 4.

(5) Nach jeder bestandenen Block-Abschlussprüfung erhalten Teilnehmende ein Zertifikat als PDF-Datei. Nach bestandener großer Abschlussprüfung erhalten sie das Abschlusszertifikat „MASTER-Gesprächskybernetiker/-in®“ mit Prädikat nach der Prüfungsordnung (Anlage 1). Wer die große Abschlussprüfung nicht besteht, erhält ein Zertifikat über die Teilnahme an der Ausbildung. Leistungsnachweise und Ausbildungsbescheinigungen stellt der Anbieter auf Wunsch jederzeit kostenfrei aus.

(6) Zertifikate weisen den Anbieter als Aussteller aus und bezeichnen den Abschluss als institutsintern. Geförderte Teilnehmende erhalten zusätzlich die Teilnahmebescheinigung nach Sektor C 10.

(7) Prüfungen und Einsendeaufgaben sind selbstständig zu erbringen. Hilfsmittel, insbesondere KI-Systeme, sind nur zulässig, soweit die Prüfungsordnung sie erlaubt. Bei einer Täuschung gilt die Prüfung als nicht bestanden; ein auf der Täuschung beruhendes Zertifikat kann der Anbieter zurücknehmen.

§ 15 100 % Lernerfolgs-Garantie

(1) Wer innerhalb der Regelstudienzeit nicht alle Block-Abschlussprüfungen der gebuchten Blöcke bestanden hat – bei Buchung der Blöcke 1 bis 4 wahlweise die große Abschlussprüfung –, erhält auf Antrag eine kostenfreie Verlängerung seines Zugangs zu den Lerninhalten und Prüfungen der Online-Akademie, bis entweder diese Block-Abschlussprüfungen oder die große Abschlussprüfung bestanden sind.

(2) Voraussetzungen sind, dass

a) der Antrag spätestens vier Wochen vor Ende der Regelstudienzeit des zuletzt gebuchten Blocks beziehungsweise Moduls in Textform gestellt wird,

b) alle geforderten Einsendeaufgaben eingereicht wurden und

c) jede in Abs. 1 genannte, noch nicht bestandene Prüfung dreimal erfolglos abgelegt wurde; maßgeblich ist das Prüfungsprotokoll der Online-Akademie.

(3) Die Verlängerung ist ein Streamer-Zugang (§ 3 Abs. 8). Sie umfasst ausschließlich den Zugang zu den Lerninhalten und Prüfungen der Online-Akademie im Stand bei Beginn der Verlängerung. Ausnahmslos nicht enthalten sind Lernbegleitung und Zusatzleistungen, insbesondere Einsendeaufgaben mit Feedback, Notfallcalls und sonstige Calls, die MONTAGS-IMPULSE und ihre Aufzeichnungen, MASTER-Workshops, WhatsApp-Gruppen, die Online-Community, die Zusatzleistungen nach § 8 und eine persönliche Betreuung durch Carsten Beyreuther oder das Trainerteam.

(4) In der Verlängerung stehen für jede noch nicht bestandene Prüfung nach Abs. 1 drei weitere Versuche zur Verfügung. Sind sie erfolglos ausgeschöpft, schaltet der Anbieter auf Antrag in Textform jeweils drei weitere Versuche frei.

(5) Die Verlängerung ist zeitlich nicht begrenzt.

(6) Die Garantie gilt für alle Lernergruppen. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 16 Mitwirkung und technische Voraussetzungen

(1) Teilnehmende sorgen auf eigene Kosten für ein Endgerät (Computer, Tablet oder Smartphone) mit stabiler Internetverbindung, einen aktuellen Webbrowser mit aktiviertem JavaScript, die Zulassung der für die Online-Akademie erforderlichen Cookies, ein Programm zum Öffnen von PDF-Dateien sowie Lautsprecher oder Kopfhörer. Für MONTAGS-IMPULSE und Notfallcalls benötigen sie die Videokonferenz-Software Zoom und ein Mikrofon; eine Kamera wird empfohlen.

(2) Teilnehmende bearbeiten die Lerninhalte in der vorgesehenen Reihenfolge. Videokapitel werden entsprechend dem Lernfortschritt freigeschaltet.

(3) Der Anbieter leistet technischen Support für die Online-Akademie. Wartungsarbeiten kündigt er nach Möglichkeit vorher an.

(4) In der Online-Community, in MONTAGS-IMPULSEN und Notfallcalls begegnen sich alle Beteiligten respektvoll. Informationen über Unternehmen, Kunden und Angebote anderer Teilnehmender, die sie dort erfahren, behandeln Teilnehmende vertraulich und nutzen sie nicht für eigene Zwecke. Personenbezogene Daten ihrer Kunden teilen sie nur, soweit sie dazu berechtigt sind, oder anonymisiert. Der Anbieter kann Beiträge entfernen, die gegen diese Regeln oder gegen Gesetze verstoßen.

§ 17 Härtefallregelung

Treten nach Beginn der Ausbildung unvorhersehbare Umstände ein, etwa Arbeitslosigkeit oder eine schwere Erkrankung, kann der Anbieter auf Antrag eine Studien- und Zahlungspause von jeweils bis zu drei Monaten oder eine angepasste Zahlungsweise gewähren. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Das Kündigungsrecht nach § 11 bleibt unberührt.

§ 18 Datenschutz, Aufzeichnungen und KI

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach den Datenschutzhinweisen für Teilnehmende (Anlage 3).

(2) Die Videokonferenzen der MONTAGS-IMPULSE werden aufgezeichnet und den Teilnehmenden in der Online-Akademie bereitgestellt. Aufzeichnungen, auf denen Teilnehmende erkennbar sind, werden nur mit deren Einwilligung bereitgestellt; wer nicht in Bild oder Ton erscheinen möchte, kann Kamera und Mikrofon ausschalten und Fragen im Chat stellen. Bild- und Tonaufnahmen von Teilnehmenden werden außerhalb der Online-Akademie, etwa für Werbung oder als Kundenstimme, nur mit gesonderter, freiwilliger und jederzeit widerruflicher Einwilligung verwendet (Anlage 4).

(3) Teilnehmenden ist es nicht gestattet, Videokonferenzen und Calls des Anbieters selbst aufzuzeichnen.

(4) KYBERNIKUS ist ein KI-gestütztes System. Wer mit KYBERNIKUS interagiert, kommuniziert mit einer künstlichen Intelligenz und nicht mit einem Menschen. KI-Antworten können unvollständig oder fehlerhaft sein und ersetzen nicht die Betreuung durch die Trainer. KYBERNIKUS bewertet keine Prüfungs- oder Einsendeleistungen. Zur Analyse von Verkaufsgesprächen dürfen nur Aufnahmen hochgeladen werden, in deren Aufzeichnung alle Gesprächsbeteiligten eingewilligt haben, oder anonymisierte Transkripte.

(5) Bei geförderter Teilnahme übermittelt der Anbieter die erforderlichen Daten an den Kostenträger (Sektor C 9).

§ 19 Gewährleistung und Haftung

Für Mängel der Leistungen und für die Haftung des Anbieters gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 20 Kommunikation und Form

(1) Erklärungen der Parteien, einschließlich Kündigungen und Anträgen, bedürfen höchstens der Textform.

(2) Erklärungen können an die Kontaktdaten nach § 1 Abs. 2 gerichtet werden, auf dem Postweg an die Anschrift nach § 1 Abs. 1.

(3) Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGLAB vor. Zur Beweissicherung sollen sie in Textform bestätigt werden.

§ 21 Übertragung von Rechten und Pflichten

Der Vertragspartner kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen. Für Firmenkunden gilt ergänzend Sektor B 5.

§ 22 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Streitbeilegung

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Hat ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.

(2) Für Klagen aus dem Fernunterrichtsvertrag ist ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Teilnehmer im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (§ 26 Abs. 1 FernUSG). Abweichende Vereinbarungen sind nur nach Maßgabe von § 26 Abs. 2 FernUSG wirksam.

(3) Soweit § 26 FernUSG nicht anwendbar ist und der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand Berlin.

(4) Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

§ 23 Schlussbestimmungen

(1) Der Anbieter versichert, dass weder er noch seine Mitarbeitenden nach der Technologie oder den Methoden von L. Ron Hubbard arbeiten oder danach geschult wurden. Der Anbieter lehnt diese Technologie ab.

(2) Ist eine Bestimmung dieser AGLAB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(3) Diese AGLAB (Version 2.0, Fassung vom 16.10.2026) gelten für Verträge, die ab dem 01.09.2026 geschlossen werden. Für zuvor geschlossene Verträge gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung, soweit die Parteien nicht in Textform die Geltung dieser Fassung vereinbaren.

Sektor B · Selbstzahler

B 1 Anwendungsbereich

Sektor B gilt für Verträge, bei denen der Vertragspartner die Vergütung selbst trägt: für Unternehmen, die eine oder mehrere Personen anmelden, für Unternehmer, die selbst teilnehmen, und für Verbraucher.

B 2 Vertragsschluss

(1) Die Beratung erfolgt telefonisch oder per Videocall. Verbindlich wird die Buchung erst durch die Anmeldung in Textform, in der Regel durch elektronische Unterzeichnung, und die Annahme durch den Anbieter (§ 6).

(2) Ein Beratungsgespräch wird nur aufgezeichnet, wenn alle Gesprächsteilnehmer zu Beginn ausdrücklich einwilligen.

B 3 Umfang und Dauer

(1) Die Ausbildung umfasst die Blöcke 1 bis 4. Die Regelstudienzeit beträgt zwölf Monate. Der voraussichtliche Lernaufwand liegt nach der ZFU-Zulassung bei rund 206 Zeitstunden, also etwa vier Stunden pro Woche. Die Ausbildung kann in kürzerer Zeit oder in Vollzeit absolviert werden.

(2) Begleitender Unterricht findet nicht statt. Die MONTAGS-IMPULSE und die Calls sind kostenfreie Zusatzleistungen nach § 8.

(3) Ob einzelne Blöcke gesondert gebucht werden können, ergibt sich aus der Preisliste (Anlage 1).

B 4 Vergütung und Zahlung

(1) Die Gesamtvergütung ergibt sich aus der Anmeldung und der Preisliste. Regelzahlweise sind zwölf gleich hohe Monatsraten, fällig jeweils zum Monatsbeginn, erstmals mit Beginn der Ausbildung.

(2) Verbraucher zahlen die Vergütung in Teilleistungen für Zeitabschnitte von höchstens drei Monaten. Keine Teilleistung übersteigt den Anteil der Vergütung, der auf den jeweiligen Zeitabschnitt entfällt. Vorauszahlungen werden weder vereinbart noch gefordert (§ 2 Abs. 2 FernUSG). Auf Wunsch kann die Vergütung in kleineren Raten über einen längeren Zeitraum von bis zu 24 Monaten gezahlt werden.

(3) Unternehmer können auf ihren ausdrücklichen Wunsch statt der Regelzahlweise vereinbaren,

a) die Gesamtvergütung zu Beginn der Ausbildung zu zahlen oder

b) zu Beginn eine Anzahlung von 25 Prozent der Gesamtvergütung und den Restbetrag in bis zu zwölf Monatsraten, im Einzelfall in bis zu 24 Monatsraten, zu zahlen.

Kündigt der Unternehmer nach § 11, erstattet der Anbieter den Teil der geleisteten Zahlungen, der den Wert der bis zur Beendigung erbrachten Leistungen übersteigt (§ 11 Abs. 4).

(4) Zahlungen erfolgen per Überweisung oder SEPA-Lastschrift auf das in der Rechnung angegebene Konto des Anbieters.

B 5 Firmenkunden

(1) Unternehmen melden ihre Teilnehmenden namentlich an. Jede angemeldete Person erhält einen eigenen Zugang.

(2) Bis zum Beginn der Ausbildung kann das Unternehmen eine angemeldete Person durch eine andere ersetzen, danach nur mit Zustimmung des Anbieters.

(3) Das Unternehmen sorgt dafür, dass seine Teilnehmenden die für sie geltenden Bestimmungen dieser AGLAB kennen und beachten, insbesondere die §§ 12, 13, 16 und 18.

B 6 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung (Anlage 2). Dort ist auch das Muster-Widerrufsformular abgedruckt.

(2) Verlangt ein Verbraucher ausdrücklich, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, schuldet er im Fall des Widerrufs Wertersatz nach den gesetzlichen Vorschriften.

(3) Wird der Vertrag über eine Website oder eine andere Online-Benutzeroberfläche geschlossen, stellt der Anbieter dort die gesetzlich vorgesehenen Funktionen zum Widerruf und zur Kündigung bereit.

Sektor C · Geförderte Teilnahme – gemeinsame Regeln

C 1 Anwendungsbereich

Sektor C gilt für die Teilnahme an der nach der AZAV zugelassenen Maßnahme „Gesprächskybernetiker/-in“ mit Förderung durch einen Kostenträger, insbesondere nach den §§ 81 und 82 SGB III. Die Förderung kann per Bildungsgutschein oder ohne Bildungsgutschein bewilligt werden, etwa auf Grundlage einer Anmelde- oder Trägerbescheinigung.

C 2 Maßnahmeinformationen

  • Maßnahmetitel: Gesprächskybernetiker/-in – digitale Maßnahme
  • Maßnahmenummer der Agentur für Arbeit: 922 225 2026 (DKZ 61123-10100)
  • Maßnahmezulassung: CERTQUA, Zertifikat 2025M101997-10001, gültig vom 23.01.2026 bis 22.01.2029
  • Trägerzulassung: CERTQUA, Zertifikat 26-27546-T, gültig bis 09.04.2031; Trägernummer A922C33925
  • Module: 1 Vertriebsmitarbeiter: Bei Gespräch Abschluss – Grundkurs Teil 1 (online); 2 Vertriebsmitarbeiter: Nie wieder sprachlos – Grundkurs 2 (online); 3 Vertriebsmitarbeiter: Nie wieder sprachlos Teil 2 – Grundkurs 3 (online); 4 Vertriebsmitarbeiter: Bei Gespräch Termin – Grundkurs 4 (online)
  • Umfang je Modul: 720 Unterrichtseinheiten, 90 Unterrichtstage (18 Wochen)
  • Zeitmodell: Vollzeit, 40 Unterrichtseinheiten pro Woche, Montag bis Freitag 9 bis 17 Uhr
  • Durchführung: digitale Maßnahme, synchron (asynchroner Anteil 0): alle Teilnehmenden durchlaufen denselben sequenziellen Lernpfad in Selbstlernphasen mit tutorieller Begleitung; Lernzeit und Anwesenheit werden automatisch erfasst
  • Kosten je Modul: 7.480,80 € (10,39 € je Unterrichtseinheit), Direktzahlung durch den Kostenträger
  • Teilnehmerkapazität: 12
  • Abschluss: Teilnahmebescheinigung; trägerinterne Prüfung nach § 14
  • Zugangsvoraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre; Hauptschulabschluss, mittlere Reife oder Abitur; mindestens zwei Jahre allgemeine praktische Berufserfahrung; Deutsch in Wort und Schrift ab GER-Niveau C1; Internetzugang und Endgerät
  • Sitz des Trägers: Bessemerstraße 51, 1. OG, 12103 Berlin

C 3 Vertragsschluss unter Förderbedingung

(1) Der Teilnehmervertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Kostenträger die Förderung bewilligt. Wird die Förderung nicht bewilligt, kommt kein Vertrag zustande. Teilnehmenden entstehen keine Kosten.

(2) Teilnehmende können bis 14 Tage nach Unterzeichnung, spätestens bis zum Maßnahmebeginn, kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.

C 4 Beginn

Die Maßnahme beginnt frühestens zu dem Datum, das im Bildungsgutschein oder im Bewilligungsbescheid genannt ist. Vorher besteht kein Zugang zur vollständigen Online-Akademie; der öffentliche Testzugang nach § 6 Abs. 1 bleibt davon unberührt.

C 5 Unterricht und Anwesenheit

(1) Der Unterricht findet von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr statt, mit 40 Unterrichtseinheiten pro Woche nach dem Lehrplan. Er ist synchron organisiert: Alle Teilnehmenden durchlaufen denselben sequenziellen Lernpfad der Online-Akademie mit denselben Inhalten, denselben Prüfungen und in derselben Reihenfolge. Gelernt wird in Selbstlernphasen mit tutorieller Begleitung. Zum Lernpfad gehören die Lernvideos mit Vor- und Nachbereitung, die Aufzeichnungen der MONTAGS-IMPULSE, die Lektions-, Kapitel- und Abschlussprüfungen, die Einsendeaufgaben mit Video-Feedback und die Notfallcalls. Das nächste Kapitel wird jeweils erst nach bestandener Prüfung freigeschaltet.

(2) Für die Unterrichtszeit besteht Anwesenheitspflicht. Lernzeit, Lernfortschritt und Anwesenheit werden automatisch in der Online-Akademie erfasst und über eine Schnittstelle an die Teilnehmerverwaltung des Anbieters übermittelt; erfasst wird auch, ob Aufzeichnungen vollständig angesehen wurden. Die Teilnahme an Notfallcalls und MONTAGS-IMPULSEN wird ebenfalls erfasst.

(3) Fehlzeiten zeigen Teilnehmende unverzüglich an. Arbeitsunfähigkeit weisen sie nach den Vorgaben des Kostenträgers nach. Unentschuldigte Fehlzeiten meldet der Anbieter dem Kostenträger.

(4) Unterrichtsfreie Zeiten richten sich nach dem Maßnahmeplan. Urlaub während der Maßnahme ist nur nach den Vorgaben des Kostenträgers und mit Zustimmung des Anbieters möglich.

(5) Die Teilnahme an den Videokonferenzen der MONTAGS-IMPULSE montags ab 19 Uhr ist freiwillig und liegt außerhalb der Unterrichtszeit. Ihre Aufzeichnungen sind Teil des Lernpfads und werden in der Unterrichtszeit bearbeitet.

C 6 Kosten

(1) Teilnehmende sind gegenüber dem Anbieter zu keiner Zahlung verpflichtet. Der Anbieter rechnet die Lehrgangskosten unmittelbar mit dem Kostenträger ab.

(2) Bei einer Förderung nach § 82 SGB III gilt für einen Eigenanteil des Arbeitgebers Sektor D 3.

C 7 Mitteilungspflichten

Teilnehmende teilen dem Anbieter jede Änderung ihrer Fördersituation unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen, in Textform mit, insbesondere die Aufnahme einer Beschäftigung, die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses und Entscheidungen des Kostenträgers.

C 8 Vorzeitige Beendigung

(1) Teilnehmende können den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kostenfrei kündigen. Sie sollen ihren Austritt mit dem Kostenträger abstimmen.

(2) Hebt der Kostenträger die Förderung auf oder nimmt er die Kostenzusage zurück, endet der Vertrag mit dem im Bescheid genannten Tag. Teilnehmenden entstehen dadurch keine Kosten.

(3) Der Anbieter kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Unterricht oder fortgesetzter Störung des Unterrichts, nachdem er die Teilnehmenden erfolglos abgemahnt hat.

(4) Die Abrechnung gegenüber dem Kostenträger richtet sich nach dessen Regeln.

C 9 Datenübermittlung an den Kostenträger

Der Anbieter übermittelt dem Kostenträger die für die Förderung erforderlichen Daten, insbesondere Beginn, Anwesenheit, Fehlzeiten, Abbruch und Abschluss der Maßnahme.

C 10 Teilnahmebescheinigung und Abschluss

Geförderte Teilnehmende erhalten eine Teilnahmebescheinigung über die absolvierten Module, auch bei vorzeitiger Beendigung. Die Block-Abschlussprüfungen und die große Abschlussprüfung richten sich nach § 14; wer die große Abschlussprüfung besteht, erhält das Abschlusszertifikat „MASTER-Gesprächskybernetiker/-in®“.

C 11 Zusammenarbeit mit Partnern

Bei der Vorbereitung der Antragstellung arbeitet der Anbieter mit Partnern zusammen, die er für ihre Unterstützung vergütet. Teilnehmenden und Arbeitgebern entstehen dadurch keine Kosten.

Sektor D · Beschäftigte (§ 82 SGB III)

D 1 Anwendungsbereich

Sektor D gilt für Beschäftigte, deren Teilnahme nach § 82 SGB III gefördert wird. Der Antrag wird über den Arbeitgeber gestellt.

D 2 Freistellung

Die Teilnahme setzt voraus, dass der Arbeitgeber die Teilnehmenden für die Unterrichtszeiten freistellt. Die Fortzahlung des Arbeitsentgelts und ein Arbeitsentgeltzuschuss des Kostenträgers sind Angelegenheiten des Arbeitsverhältnisses.

D 3 Eigenanteil des Arbeitgebers

Soweit der Kostenträger die Lehrgangskosten nicht vollständig übernimmt, trägt der Arbeitgeber den Eigenanteil nach einer gesonderten Vereinbarung mit dem Anbieter (Arbeitgebervereinbarung). Teilnehmende tragen keinen Eigenanteil.

D 4 Ende des Arbeitsverhältnisses

Endet das Arbeitsverhältnis oder die Förderung während der Maßnahme, endet die geförderte Teilnahme nach Sektor C 8. Teilnehmende können die Ausbildung auf Wunsch als Selbstzahler nach Sektor B fortsetzen; dafür ist eine neue Anmeldung erforderlich.

Sektor E · Arbeitsuchende, Quereinsteiger und Umschüler (§ 81 SGB III)

E 1 Anwendungsbereich

Sektor E gilt für die Teilnahme mit einem Bildungsgutschein nach § 81 SGB III, auch wenn das Jobcenter fördert (§ 16 SGB II).

E 2 Bildungsgutschein

Teilnehmende legen den Bildungsgutschein vor Maßnahmebeginn vor. Der Anbieter bestätigt die Aufnahme in die Maßnahme gegenüber dem Kostenträger.

E 3 Aufnahme einer Beschäftigung

Nehmen Teilnehmende eine Beschäftigung auf, können sie den Vertrag jederzeit fristlos kündigen. Eine Fortsetzung der Maßnahme ist nur nach Absprache mit dem Kostenträger möglich.

E 4 Pflichten gegenüber dem Kostenträger

Pflichten der Teilnehmenden gegenüber dem Kostenträger, etwa Melde- und Mitwirkungspflichten, bleiben unberührt. Kollidieren Termine des Kostenträgers mit dem Unterricht, informieren Teilnehmende den Anbieter so früh wie möglich.

Anlagen

  • Anlage 1 – Leistungsbeschreibung, Preisliste und Prüfungsordnung: wird mit der Anmeldung beziehungsweise dem Teilnehmervertrag übermittelt
  • Anlage 2 – Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular für Verbraucher: in diesen AGLAB abgedruckt
  • Anlage 3 – Datenschutzhinweise für Teilnehmende: werden vor Vertragsschluss in Textform übermittelt
  • Anlage 4 – Einwilligung in Bild- und Tonaufnahmen: gesondertes Formular; die Einwilligung ist freiwillig und jederzeit widerruflich
  • Gesondert – Arbeitgebervereinbarung bei Förderung nach § 82 SGB III: wird mit dem Arbeitgeber geschlossen

Anlage 2 · Widerrufsbelehrung

Das folgende Widerrufsrecht steht Verbrauchern zu (Sektor B 6). Geförderte Teilnehmende können darüber hinaus nach Sektor C 3 Abs. 2 kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (beyreutherTRAINING Deutschland Vertriebs- und Servicegesellschaft mbH, Bessemerstraße 51, 1. OG, 12103 Berlin, Telefon +49.30.2089.8320.0, E-Mail support@teambeyreuther.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter verliert (§ 356 Abs. 4 BGB). Wünscht der Verbraucher, dass die Ausbildung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, erklärt er dies ausdrücklich in der Anmeldung; für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen schuldet er dann Wertersatz nach der Widerrufsbelehrung.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An beyreutherTRAINING Deutschland Vertriebs- und Servicegesellschaft mbH, Bessemerstraße 51, 1. OG, 12103 Berlin, E-Mail: support@teambeyreuther.com

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

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